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BFH Beschluss v. - VII B 12/86

Der Antragsteller ist Milcherzeuger. Mit Schreiben vom Juni 1985 teilte die Molkerei, an die er die Milch abliefert, diesem die Abrechnung für das Milchwirtschaftsjahr 1984/85 mit. Danach betrug die Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGVO) 335 600 kg, während der Antragsteller 520 710 kg abgeliefert hatte. Daraus errechnete die Molkerei eine Abgabe nach der MGVO (im folgenden Milchabgabe) in Höhe von 81 861,54 DM. Darauf beantragte der Antragsteller beim FG die "Aussetzung der Vollziehung der Abgabenerhebung der Molkerei" sowie die Anordnung, daß "die Molkerei bei der Berechnung der Referenzmenge von einer Anlieferungsmenge von 702 000 kg auszugehen hat".

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 180
BFH/NV 1987 S. 180 Nr. -1
DAAAB-28960

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BFH, Beschluss v. 12.06.1986 - VII B 12/86 -nv-

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