Finanzministerium Nordrhein-Westfalen - S 2334 - 16 - V B 3

Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

Bezug:

Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ohne eigenen Hausstand ist auf Grund einer Rechtsänderung die Regelung in R 43 Abs. 5 LStR ab dem nicht mehr anzuwenden (vgl. IV C 5 – S 2352 – 49/04). Der Bezugserlass ist deshalb überholt, soweit im vorletzten Absatz noch auf die alte Rechtslage verwiesen wird.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen v. - S 2334 - 16 - V B 3

Fundstelle(n):
OAAAB-24613