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BBV 7/2004 S. 8

Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks bei überhöhtem Erbbauzins

Weist der Erwerber eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nach, dass dessen gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelter Wert mehr als das Dreifache seines gemeinen Werts im unbebauten Zustand ausmacht, und hat er beim Heimfall des Erbbaurechts eine angemessene Entschädigung für die Gebäude zu zahlen, ist der Grundstückswert gemäß BFH, Urt. v. - II R 45/01, auf den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert festzustellen.

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