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Grunddienstbarkeit: Bestellung eines Wegerechts – Muster
Grunddienstbarkeit: Bestellung eines Wegerechts
Nach § 1018 BGB kann ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechts ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstück dem anderen Grundstück gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit). Dies ist in der Praxis insbesondere im Rahmen bau- oder privatrechtlich gebotener Anbindungen von Grundstücken oder Teilen hiervon an den öffentlichen Verkehr notwendig. So setzt z.B. die Erreichung eines Hinterliegergrundstücks die (Mitbe-)Nutzung einer (Teil-)Fläche des Vorderliegergrundstücks voraus, da ein Anbindungsweg zur öffentlichen Straße entweder baurechtlich verpflichtend oder sonst zweckmäßig ist.
Zur Absicherung einer notwendigen dauerhaften Mitbenutzung (auch über einen Eigentümerwechsel hinaus bestehend) reicht die Vereinbarung eines schuldrechtlichen Wegerechts zwischen den Eigentümern der betroffenen Grundstücke dafür jedoch regelmäßig nicht aus. Insoweit ist zu empfehlen, das Wege...