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BBK 23/2002 S. 4263

Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen

Für die Höhe von Pauschalrückstellungen sind in erster Linie die Erfahrungen der Vergangenheit maßgebend. Danach ist zu schätzen, in welchem Umfang die ausgeführten Umsätze mit Kosten für Garantieleistungen belastet sein werden. Behauptet der Stpfl., er müsse vier Jahre lang mit Gewährleistungen rechnen und schätzt er den Rückstellungsbetrag in der Weise, dass er den Umsatz der letzten vier Jahre addiert und mit 1 v. H. multipliziert, hat er zum Nachweis der entsprechenden betrieblichen Erfahrungswerte über mehrere Jahre hinweg Aufzeichnungen über die ausgeführten Nachbesserungsarbeiten zu führen (nrkr. , BFH-Az.: I B 142/02, EFG 2002 S. 1431).

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