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BBK 16/2002 S. 4236

KG; Behandlung von Verlustanteilen beim Wechsel der Gesellschafterstellung (§ 15a EStG)

Die Verlustanteile eines Wj unterfallen insgesamt nicht mehr den Beschränkungen des § 15a EStG, wenn der bisher beschränkt haftende Kommanditist während des Wj in die Stellung eines unbeschränkt haftenden Komplementärs wechselt. Die unbeschränkte Haftung beginnt dabei mit dem Wirksamwerden des geänderten Gesellschaftsvertrags, d. h. im Zeitpunkt der Vertragsänderung. Durch den Wechsel der Gesellschafterstellung werden Verluste, die in den Vorjahren nach § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG als lediglich verrechenbar festgestellt wurden, im Jahr des Wechsels sofort voll ausgleichs- und abzugsfähig (nrkr. , BFH-Az.: VI R 26/02, EFG 2002 S. 818).

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