Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BBK 15/2003 S. 4326
Praxisräume und Arbeitszimmer als Einheit
Eine Mehrheit von Räumen fällt gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 77/03, EFG 2003 S. 833) nicht unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG. Bei entsprechendem räumlichen und funktionalen Zusammenhang sei ein häusliches Arbeitszimmer Teil der im Wohnhaus gelegenen Betriebsstätte.