Entstehung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung
Leitsatz
Die Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG setzt die zivilrechtliche Auflösung der Gesellschaft, nicht
aber deren Beendigung voraus.
Bei einer Auflösung der Gesellschaft mit anschließender Liquidation ist regelmäßig der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation
maßgebend.
Vermögenslosigkeit gilt für sich genommen noch nicht als Auflösungsgrund.
Der Zeitpunkt, in dem der Auflösungsverlust realisiert ist, kann schon vor dem Abschluss der Liquidation liegen, z. B. dann,
wenn die Eröffnung eines Konkurs-Insolvenzverfahrens unanfechtbar mangels Masse abgelehnt wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 900 EFG 2004 S. 900 Nr. 12 SAAAB-17206
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.08.2003 - 7 K 490/97
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