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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 490/97 EFG 2004 S. 900

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Entstehung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung

Leitsatz

  1. Die Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG setzt die zivilrechtliche Auflösung der Gesellschaft, nicht aber deren Beendigung voraus.

  2. Bei einer Auflösung der Gesellschaft mit anschließender Liquidation ist regelmäßig der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation maßgebend.

  3. Vermögenslosigkeit gilt für sich genommen noch nicht als Auflösungsgrund.

  4. Der Zeitpunkt, in dem der Auflösungsverlust realisiert ist, kann schon vor dem Abschluss der Liquidation liegen, z. B. dann, wenn die Eröffnung eines Konkurs-Insolvenzverfahrens unanfechtbar mangels Masse abgelehnt wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 900
EFG 2004 S. 900 Nr. 12
SAAAB-17206

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.08.2003 - 7 K 490/97

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