Eigenheimzulage nach
§ 2 Abs. 2 EigZulG nur
bei Anbau eines Hauptwohnraumes
Eigenheimzulage ab 1999
Leitsatz
Lässt ein zwischen Haus und
bisher frei stehender Garage im nachhinein errichteter Verbindungsbau von der
Lage und vom Zuschnitt nicht eindeutig die Funktion eines
eigenheimzulagenbegünstigten Hauptwohnraumes erkennen, ist darauf
abzustellen, wie der Anbau ursprünglich genutzt werden sollte bzw. wie er
anfangs tatsächlich genutzt wurde. Eine bloße spätere
Änderung der Nutzung des Verbindungsbaus durch dessen zunehmende
Einbindung in den Wohnbereich führt nicht zu einer nachträglichen
Begünstigung nach
§ 2 Abs. 2 EigZulG.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 319 EFG 2004 S. 319 Nr. 5 NAAAB-15093
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