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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1308/99 EFG 2001 S. 264

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 5

Gewährung der Kinderzulage setzt Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraus

Leitsatz

Die Gewährung der Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG setzt bei einer der Mutter gehörenden, unentgeltlich dem Sohn zur Nutzung überlassenen Eigentumswohnung voraus, dass die Mutter in dieser Wohnung einen Haushalt führt. Nur gelegentliche Aufenthalte der Mutter in dieser Wohnung zu Reinigungs- und Besuchszwecken reichen für die Annahme einer Haushaltsführung nicht aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 318 Nr. 6
EFG 2001 S. 264
YAAAB-12039

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.04.2000 - 1 K 1308/99

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