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FG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 3074/99

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1 Satz 4

Keine Kürzung des Abzugsbetrages gemäß § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG um Einkünfte oder Bezüge der unterhaltenen Person, die nicht zu deren Unterhalt zur Verfügung stehen

Leitsatz

Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen gemäß § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG ist bei verfassungskonformer Auslegung nicht um Einkünfte oder Bezüge der unterhaltenen Person zu kürzen, die dieser für deren Lebensunterhalt nicht zur Verfügung stehen. Deshalb kommt eine Kürzung um Zuschüsse für Lehrgangsgebühren und Fahrtkosten zu Lehrgängen nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
FAAAB-12028

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FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.08.2000 - 2 K 3074/99

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