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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 23/1999 EFG 2000 S. 1203

Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine kraftfahrzeugsteuerrechtlich als LKW einzustufen

Leitsatz

Ein Pick-up-Fahrzeug der Marke Mitsubishi L 200 mit Doppelkabine ist entsprechend der verkehrsrechtlichen Betriebserlaubnis auch kraftfahrzeugsteuerrechtlich als LKW einzustufen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1203
IAAAB-11684

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 03.08.2000 - VI 23/1999

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