Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 872/00 EFG 2003 S. 1433

Gesetze: AO § 46, AO § 226 Abs. 1, BGB § 387, BGB § 389

Auswirkung einer rückwirkenden Stundung auf gegebene Aufrechnungslage bei abgetretener Forderung

Leitsatz

  1. Durch Hinausschieben der Fälligkeit einer Steuerforderung fällt grds. eine Voraussetzung der Aufrechnung weg. Die Finanzbehörde kann daher mit einer gestundeten Forderung nicht aufrechnen, sie muss vielmehr die Stundung vor der Aufrechnung widerrufen.

  2. Die o.a. Grundsätze gelten nicht für rückwirkende Stundungen. Durch die (rückwirkende) Hinausschiebung der Fälligkeit werden die materiell-rechtlichen Verzugsfolgen aufgehoben, sodass mangels Fälligkeit keine Säumniszuschläge entstehen. Die rückwirkende Stundung stellt sich damit als Vollstreckungsschutz und Verzicht des FA auf die bislang angefallenen Säumniszuschläge dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1292 Nr. 21
EFG 2003 S. 1433
EFG 2003 S. 1433 Nr. 20
DAAAB-11570

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.06.2003 - 6 K 872/00

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen