Keine Umsatzsteuerbefreiung für sozialpädagogische Betreuungsleistungen, die im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
geleistet werden
Leitsatz
Die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG setzt voraus, dass die danach steuerbefreiten Leistungen ihrer Art nach
den Zielen in der Berufsaus- und Fortbildung dienen.
Sozialpädagogische Betreuungsleistungen im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind nicht gemäß § 4 Nr. 21 b
UStG 1991 steuerbefreit.
§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG und Art. 13 der 6. EG-Richtlinie sind als Steuerbefreiungsvorschriften und Ausnahmeregelungen nach
allgemeinen Grundsätzen eng auszulegen.
Wer sich auf eine Steuerbegünstigung beruft, ist für deren Voraussetzungen darlegungs- und beweispflichtig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1265 EFG 2002 S. 1265 Nr. 19 DAAAB-11476
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.04.2002 - 5 K 189/97
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