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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 15/95

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11 Abs. 1

Versteuerung von Renditegutschriften als Kapitaleinkünfte

Leitsatz

  1. Tatsächliche ausgezahlte Renditen sind als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerpflichtig.

  2. Es handelt sich dabei um Gewinnbeteiligungen und nicht um die Rückzahlung eines Teils des überlassenen Vermögens. Denn mit den Zahlungen sollten nach ausdrücklicher Bestimmung keine Rückzahlungen sondern Ansprüche der Investoren auf Gewinnbeteiligung getilgt werden.

  3. Ein Zufluss der Renditen gem. § 11 Abs. 1 EStG setzt im Fall der Wiederanlage voraus, dass der potentielle Auszahler bereit und fähig war, die Renditen auszuzahlen.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 79 Nr. 2
YAAAB-11349

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.04.2000 - 1 K 15/95

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