Verdeckte Gewinnausschüttung durch Übernahme von
Reisekosten
Gesonderte Feststellung des verbleibenden
Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 1991 bis 1994
Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals 1991 bis 1994
Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf
den bis
Körperschaftsteuer 1991 und
1992
Leitsatz
Übernimmt eine
Kapitalgesellschaft Aufwendungen für eine Reise, die nach dem Vortrag der
Geschäftsführerin betrieblich veranlasst war, jedoch nach Art eines
Familienurlaubs durchgeführt wurde, so ist darin eine verdeckte
Gewinnausschüttung zu sehen.
Fundstelle(n): WAAAB-10437
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 27.04.2001 - 6 K 2312/99
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