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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 3277/98

Gesetze: EStG § 14a Abs. 4 Satz 4, EStG § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1a

Zeitlicher Rahmen für die Hofübergabe bei der Gewährung des Freibetrages nach § 14a Abs. 4 EStG

Leitsatz

1. Für die erforderliche Abfindungslage i. S.d. § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1a EStG zur Gewährung des Freibetrages genügt es, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die Veräußerung oder Entnahme des Grund und Bodens in einem sachlichen Zusammenhang mit der Hoferbfolge steht.

2. Ein zeitlicher Rahmen innerhalb dessen die Hofübergabe zu erfolgen hat, besteht nicht.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 584 Nr. 10
INF 2003 S. 6 Nr. 1
LAAAB-08547

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 26.09.2002 - 2 K 3277/98

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