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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 1 K 446/00 EFG 2002 S. 177

Gesetze: AO 1977 § 227, UStG § 14 Abs. 2 S. 1, UStG § 14 Abs. 2 S. 2, AO 1977 § 233a, UStG § 17 Abs. 1

Auch bei Rechnungsberichtigung kein Erlass von Nachforderungszinsen auf nach § 14 Abs. 2 UStG geschuldete Umsatzsteuer

Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer 1993–1997

Leitsatz

Hat das FA - im Falle einer vom Unternehmer für eine steuerfreie Lieferung offen in Rechnung gestellten, aber nicht ans FA abgeführten Umsatzsteuer - diese Steuer später nach § 14 Abs. 2 UStG nacherhoben und Nachzahlungszinsen festgesetzt, so sind diese Nachforderungszinsen auch dann nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn die zugrunde liegende Rechnung berichtigt wird (kein Erlassanspruch durch die Billigkeitsregelung im BStBl I 1996, 370 zu Fällen, in denen die Endabrechnung die vorherigen Abschlagszahlungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer nicht berücksichtigt hat).

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 593 Nr. 9
EFG 2002 S. 177
EFG 2002 S. 177 Nr. 4
EAAAB-06896

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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 05.11.2001 - 1 K 446/00

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