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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 247/99

Gesetze: EStG 1990 § 14a Abs. 4 S. 1, EStG 1990 § 14a Abs. 4 S. 2

Freibetrag für weichenden Erben trotz späterer Betriebsaufgabeerklärung für den landwirtschaftlichen Betrieb

Einkommensteuer 1991

Leitsatz

Der Freibetrag für weichende Erben kann auch dann gewährt werden, wenn die Eltern den landwirtschaftlichen Betrieb an den als Hofnachfolger vorgesehenen Sohn verpachtet und nach der Abfindung des weichenden Erben die Betriebsaufgabe erklärt haben; Bedingung für den Freibetrag ist nur, dass der Betrieb –unabhängig davon, ob er bei den Übergebern noch zum Betriebsvermögen gehört– als solcher erhalten und später wie vorgesehen durch Erbfolge oder vorweggenommene Erbfolge auf den Hofnachfolger übergeht (Abgrenzung zur BFH-Rechtsprechung; Ausführungen zum Zweck von § 14 a Abs. 4 EStG).

Fundstelle(n):
YAAAB-06311

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 26.04.2001 - 2 K 247/99

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