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FG München Urteil v. - 4 K 2600/01

Gesetze: AO § 129, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 13a

Korrektur eines bestandskräftigen unrichtigen ErbSt-Bescheids wegen Fortführung eines geschenkten Gewerbebetriebs

Leitsatz

Nach Bestandskraft der ErbStfestsetzung ist weder eine Berichtigung nach § 129 AO noch eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO möglich, wenn der Beschenkte erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist mitteilt, daß erden geschenkten Betrieb fortführt und deshalb die Befreiung nach § 13 a ErbstG eingreife.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAB-05935

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 03.09.2003 - 4 K 2600/01

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