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Arbeitshilfe Januar2009

Handelsvertretervertrag

ETL Rechtsanwälte GmbH

Der Handelsvertretervertrag bezieht sich auf den Handelsvertreter, der im Umfeld eines Kaufmanns tätig wird, um dessen Geschäfte abzuschließen oder zu erfüllen. Der Handelsvertreter ist regelmäßig kein Arbeitnehmer des Handelsherrn, sondern ein selbständiger Kaufmann. Besondere Arten von Handelsvertretern sind etwa der Versicherungs- und Bausparkassenvertreter oder der Bezirksvertreter. Vertraglich ist insbesondere der Fall der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses zu beachten.

Mehr zum Thema Handelsvertreter sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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