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GmbH: Sachgründungsbericht, Einbringung eines Einzelunternehmens – Muster
GmbH: Sachgründungsbericht
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Bei einer Sachgründung erbringen die Gesellschafter ihre Einlagen nicht durch die Einzahlung von Barmitteln, sondern durch die Übertragung von Vermögensgegenständen, die nicht in Geld bestehen. Einlagefähig ist jeder Vermögensgegenstand, der einen feststellbaren Wert besitzt, auf die GmbH übertragbar ist und ihr frei zur Verfügung stehen kann.
Hierzu zählen insbesondere bewegliche und unbewegliche Sachen, Forderungen, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Lizenzen, Patente oder Know-How oder Gesellschaftsanteile und Unternehmen.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der einzubringenden Gegenstände ist die Anfertigung eines Sachgründungsberichts erforderlich, den die Gesellschafter zu erstellen und bei Anmeldung der GmbH zur Eintragung ins Handelsregister vorzulegen haben (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Dabei haben sie schriftlich die für die Werthaltigkeit der vereinbarten Sacheinlagen wesentlichen Umstände darzulegen. Bei Einbringung eines Unternehmens sind die Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre anzugeben.
Alle für die Bewertung wesentlichen Umstände sind in den Bericht aufzunehmen, wie bei Einzelwirtschaftsgütern etwa ihre Anschaffungs- und Herstellungspreise, ggf. vorhandene Marktpreise und Nutzungsmöglichkeiten. Im Einzelfall ist ein Wertgutachten zu erstellen.
Wird ein Unternehmen zum Bilanzstichtag eingebracht, so ist die Schlussbilanz, anderenfalls eine Einbringungsbilanz vorzulegen, möglichst mit der Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, dass die Bilanz ordnungsgemäß aufgestellt wurde.
Der Sachgründungsbericht selbst ist nicht beurkundungspflichtig, da er nicht Teil des Gesellschaftsvertrages ist. Zu beachten ist, dass der Bericht von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen ist.
Mehr zum Thema GmbH - Gründung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
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