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Arbeitshilfe Januar 2024

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt – Muster

Dr. Matthias Gehm
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Im Abgabenrecht haben Einsprüche und Klagen regelmäßig keine aufschiebende Wirkung. Abgaben können daher auch dann von der Verwaltung erhoben werden, wenn der zu Grunde liegende Bescheid angefochten wird, vgl. § 361 AO. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO (AdV-Antrag) berechtigt die Finanzbehörde bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Vollziehung auszusetzen, sofern ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer gut zu machen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (, BFH/NV 2005, S. 490).

Der Aussetzungsantrag kann schon vor Erhebung der Klage gestellt werden, etwa wenn die Finanzbehörde noch nicht über den Einspruch entschieden hat. Aus dem Antrag muss folgen, welcher Bescheid in der Vollzie...

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