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BFH Urteil v. - VIII B 53/80 BStBl 1981 II S. 696

Gesetze: AO (1977) § 78AO (1977) § 157 Abs. 2AO (1977) § 179 Abs. 2 Satz 1, Satz 2AO (1977) § 180 Abs. 2 Nr. 2aAO (1977) § 352 Abs. 2EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Erläßt das FA einen Feststellungsbescheid an die Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gesellschafter), die sich als Treugeber ansehen und Bezieher von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu sein behaupten, und enthält dieser Bescheid die Aussagen, die Gesellschafter seien keine Treugeber und hätten auch keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, so sind die Gesellschafter rechtsbehelfsbefugt, und zwar auch dann, wenn sie nach ihrem eigenen Vorbringen die Befugnis, ihre Rechte wahrzunehmen, auf die vorgebliche Treuhänderin übertragen haben.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 696
BFHE S. 331 Nr. 133,
QAAAB-02258

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BFH, Urteil v. 31.03.1981 - VIII B 53/80

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