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BFH Urteil v. - VII B 11/79 BStBl 1979 II S. 756

Gesetze: AO (1977) § 191 Abs. 1AO (1977) § 119 Abs. 1AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

Die Rechtmäßigkeit eines auf § 191 Abs. 1 AO 1977 und § 3 Abs. 1 Nr. 4 AnfG gestützten Duldungsbescheides ist nicht ernstlich zweifelhaft, wenn der Bescheid die Forderung, den Anfechtungsgrund, den zurückzugewährenden Gegenstand sowie die Art und Weise der Rückgewähr angibt. Ein solcher Duldungsbescheid muß nicht auch angeben, wie sich die Zwangsvollstreckung im einzelnen gestalten werde.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 756
BFHE S. 338 Nr. 128,
OAAAB-01748

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BFH, Urteil v. 31.07.1979 - VII B 11/79

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