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BFH Urteil v. - Vi R 145/73 BStBl 1976 II S. 403

Leitsatz

Tritt ein Bausparer in einen bestehenden Bausparvertrag nach Ablauf von vier Jahren seit Vertragsschluß als Vertragsmitinhaber ein (Gemeinschaftsvertrag), ohne daß das in den ersten vier Vertragsjahren eingezahlte Guthaben ganz oder teilweise auf ihn übertragen wird, kann er für seine Bausparbeiträge keine Wohnungsbau-Prämie erhalten.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 403
ZAAAB-00661

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BFH, Urteil v. 20.02.1976 - Vi R 145/73

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