2. Ein Steuererlaß nach § 7 StGVStG ist nicht geboten, wenn der Gewinn des belasteten Unternehmens nach Abzug der Straßengüterverkehrsteuer und unter Berücksichtigung der Kosten der Ersatzbeschaffungen zur Substanzerhaltung noch eine hinreichende Eigenkapitalverzinsung und einen angemessenen Unternehmerlohn gewährleistet.
3. Das rechtliche Gehör wird nicht verletzt, wenn das FG die den Streitfall betreffenden Akten der beteiligten Finanzbehörde anfordert, ohne den Kläger darüber zu unterrichten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 741 BFHE S. 527 Nr. 115, QAAAB-00411
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.