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BFH Urteil v. - VI R 189/73 BStBl 1975 II S. 280

Gesetze: EStG § 9

Leitsatz

Aufwendungen eines ausgebildeten und examinierten Volksschullehrers für das Studium am Heilpädagogischen Institut einer Universität, um die Lehrbefähigung an Sonderschulen zu erwerben, sind Fortbildungskosten, weil durch das Studium nur spezielle pädagogische und psychologische Kenntnisse vermittelt werden, die auf dem ausgeübten Lehrerberuf aufbauen und eine neue gesellschaftliche Stellung mit der Tätigkeit als Sonderschullehrer nicht verbunden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 280
BFHE S. 361 Nr. 114,
NAAAB-00263

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BFH, Urteil v. 03.12.1974 - VI R 189/73

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