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BFH Urteil v. - V R 76/84 BStBl 1989 II S. 999

Gesetze: BerlinFG (1970) § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG (1967/1973) § 3 Abs. 2

Leitsatz

Wenn ein Berliner Unternehmer in Berlin (West) hergestellte Gegenstände im Auftrag und Namen eines westdeutschen Unternehmers von Berlin (West) an dessen Kunden im Ausland versendet, der Berliner Unternehmer aber die Aufträge der ausländischen Kunden selbst bearbeitet und die von den Kunden zu zahlenden Preise bestimmt, dem westdeutschen Unternehmer Forderungsausfälle ersetzt und über die auf dessen Konto eingehenden Gelder verfügen kann, ist der westdeutsche Unternehmer kein Abnehmer des Berliner Unternehmers, an den eine Lieferung in einem Reihengeschäft als ausgeführt gilt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 999
BB 1990 S. 267
BFH/NV 1989 S. 53 Nr. 12
BFHE S. 172 Nr. 158,
CAAAA-97787

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 14.09.1989 - V R 76/84

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