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BFH Urteil v. - VI R 5/96 BStBl 1998 II S. 303

Gesetze: EStG § 3 Nr. 6BeamtVG § 35BeamtVG § 36BeamtVG § 38BBG a. F. § 181 a Abs. 4GG Art. 131 § 53 Abs. 1 Nr. 2

Der Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerbefreit (Änderung der Rechtsauffassung)

Leitsatz

Der Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG ist ein Bezug, der ,,versorgungshalber'' und nicht ,,auf Grund der Dienstzeit'' i. S. des § 3 Nr. 6 EStG gewährt wird und somit nach dieser Vorschrift steuerbefreit ist (Änderung der dem Senatsurteil vom VI R 19/90, BFHE 168, 258, BStBl II 1992, 1035 stillschweigend zugrundeliegenden gegenteiligen Rechtsauffassung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 303
NAAAA-96165

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 16.01.1998 - VI R 5/96

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