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Arbeitshilfe Mai 2024

Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, entsteht, ist keine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 2. Fall InsO

Ist die Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft entsteht, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter der Personengesellschaft festzusetzen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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