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BFH Urteil v. - VI R 29/94 BStBl 1996 II S. 444

Gesetze: EStG 1987 § 9 Abs. 1 Satz 1EStG 1987 § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen eines Diplom-Verwaltungswirts (VH) für ein nebenberufliches Universitätsstudium der Sozialwissenschaften nicht als Fortbildungskosten abziehbar

Leitsatz

Die Aufwendungen eines als Diplom-Verwaltungswirt (FH) ausgebildeten städtischen Beamten für ein nebenberufliches Universitätsstudium der Sozialwissenschaften sind nicht als Werbungskosten (Fortbildungskosten) abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 444
BFH/NV 1996 S. 243 Nr. 9
YAAAA-95603

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BFH, Urteil v. 17.04.1996 - VI R 29/94

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