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VG Koblenz 27.02.2024 1 K 859/23, NWB 14/2024 S. 905

AufenthG | Arbeitgeber muss Kosten für Abschiebung zahlen

Ein Bauunternehmer muss die Kosten für die Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen zahlen, der auf einer Baustelle des Bauunternehmers ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gearbeitet hat.

Anmerkung:

Ein Bauunternehmer hatte einen albanischen Staatsangehörigen ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beschäftigt. Der Mann wurde im März 2023 im Rahmen einer Kontrolle durch den Zoll auf einer Baustelle des Unternehmers angetroffen und in der Folgezeit zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen, bis er abgeschoben wurde. Der Unternehmer als Arbeitgeber haftet aufgrund der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes für die Kosten der Abschiebung ebenso wie für die Kosten der Abschiebungshaft, da die angeordnete Sicherungshaft nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig gewesen sei.

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