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LAG Düsseldorf 25.10.2023 12 Sa 262/23, NWB 14/2024 S. 904

Arbeitsverhältnis | Wettbewerbsverbot für Angestellten

Ein vertragliches Wettbewerbsverbot gilt während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitnehmer darf deshalb grds. auch nach Zugang einer von ihm gerichtlich angegriffenen fristlosen Kündigung des Arbeitgebers keine Konkurrenztätigkeit ausüben, falls sich die Kündigung später als unwirksam herausstellt.

Anmerkung:

Der Arbeitnehmer war in einer Sozietät als Steuerberater beschäftigt. Im Anstellungsvertrag war u. a. ein auf das laufende Arbeitsverhältnis beschränktes Wettbewerbsverbot vereinbart. Die Kündigung der Arbeitgeberin erfolgte mit der Begründung, der Arbeitnehmer habe über mehrere Jahre im bestehenden Arbeitsverhältnis in erheblichem Ausmaß Wettbewerb unter Ausnutzung der Kanzleistruktur betrieben. Der Steuerberater hat nich...

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