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OLG Köln 23.11.2023 24 U 69/23, NWB 14/2024 S. 904

GmbH | Faktischer Geschäftsführer in einer Unternehmensgruppe

Für eine faktische Geschäftsführung ist entscheidend, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat. Ausschlaggebend ist, welche „Führungsaufgaben“ der faktische Geschäftsführer wahrgenommen hat sowie das Ausmaß und die Intensität der von ihm übernommenen Unternehmensführung.

Anmerkung:

Bestimmt ein Gesellschafter die Grundzüge der Unternehmenspolitik (mit) oder übt er maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl und Einstellung leitender Angestellter aus, handelt es sich zwar wirtschaftlich betrachtet um originäre Führungs- oder Managementa...

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