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BFH 08.02.2024 VI B 46/23, StuB 6/2024 S. 236

Einkommen-/Lohnsteuer | Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache

(1) Es ist Tatfrage und daher vom FG im Einzelfall zu beurteilen, ob eine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung vorliegt. (2) Der bloße Hinweis auf eine nach Ansicht des FA mit dem Urteil des FG nicht übereinstimmende Verwaltungsanweisung reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht aus. (3) Ordnet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter einem Versorgungsbereich zu, innerhalb dessen sie dauerhaft und grds., aber rollierend auf Basis monatlich erstellter Dienstpläne in verschiedenen Rettungswachen eingesetzt werden, kommt eine dauerhafte Zuordnung zu einer bestimmten Rettungswache nicht in Betracht (Bezug: § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO; § 9 Abs. 4 Satz 4 EStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall hat das FG festgestellt, ausweislich der Arbeitsvertr...

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