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BFH 23.11.2023 V R 3/22, StuB 6/2024 S. 237

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters

Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG; § 3 Abs. 1, § 117 Abs. 1, § 129 Abs. 2, 132 Abs. 1 KO; § 1 InsO).

Praxishinweise

Die Insolvenzordnung trat am in Kraft. Sie ersetzte in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10.2.1877 (RGBl S. 351) und die Vergleichsordnung vom . Im Urteilsverfahren wurde noch im Jahr 1998 ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet. Das...

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