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GK Nr. 3 vom Seite 1

Editorial

Carolin Dwuletzki | Redaktion | c.dwuletzki@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

„Big brother ist watching you“ – So lautet der populäre Satz aus George Orwells Klassiker „1984“, in dem die Menschen auf Schritt und Tritt überwacht werden und keine Privatsphäre haben. In unserer aktuellen, digitalen Lebenswirklichkeit geben wir täglich unsere Daten mal mehr, mal weniger freiwillig preis. Mit diesen Daten wird wiederrum gehandelt, wie mit gebrauchten Autos oder Handys. Um uns vor der Horrorvision Orwells zu schützen und davor gläserne Menschen zu werden, gibt es den Datenschutz, den Euch Alexander Moritz in seinem Beitrag vorstellt.

Anders als bei einer Denunziation geht es einem Hinweisgeber (Whistleblower) nicht direkt um einen persönlichen Vorteil, sondern darum, ein offensichtlich rechtswidriges Verhalten eines Unternehmens zu stoppen. Natürlich werden die Behörden (Polizei, Ordnungsämter, Justiz) die eingehenden Hinweise darauf prüfen, ob sie zutreffen. Um die Ermittlung nicht zu gefährden und ihn vor Repressionen seiner Kollegen oder seines Arbeitgebers zu schützen, genießt der Hinweisgeber Schutz, indem Vertraulichkeit gewahrt wird. Erwin Bauschmann bringt Euch das Hinweisgeberschutzgesetz näher.

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