BFH  - IV R 40/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Beteiligungsveräußerung; Einbringung; Gewerbesteuer; Mehrstöckige Personengesellschaft; Steuerbefreiung; Steuerschuldner; Stille Reserven

Rechtsfrage

Ist im Falle einer Beteiligungsveräußerung im Rahmen mehrstöckiger Personengesellschaften nur diejenige Gesellschaft Schuldnerin der Gewerbesteuer, an der der anteilsveräußernde Gesellschafter unmittelbar beteiligt ist? Kommt die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG im Rahmen einer mehrstöckigen Gesellschaftsstruktur nur bei derjenigen Gesellschaft zur Anwendung, die selbst die persönlichen und tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt? Wird nur derjenige Gewerbeertrag befreit, der unmittelbar aus der privilegierten Tätigkeit erzielt wird?

Gesetze: GewStG § 3 Nr 20 Buchst b, GewStG § 5 Abs 1 S 3, GewStG § 7 S 2 Nr 2, GewStG § 7 S 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 2 S 1, UmwStG § 22 Abs 1 S 6 Nr 6

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
FAAAJ-59815