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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 154/87 E

Gesetze: AO § 171 Abs. 10; AO § 175 Abs. 1 Nr. 1; AO § 182 Abs. 1; FGO § 74; GKG 1975 § 13

Klage gegen Folgebescheid: Bindungswirkung des Grundlagenbescheids – Aussetzung des Klageverfahrens – Streitwert

Leitsatz

  1. Werden mit der Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid lediglich Einwendungen gegen einen noch nicht bestandskräftigen, indessen wirksam bekanntgegebenen und zutreffend in den Folgebescheid übernommenen Grundlagenbescheid erhoben, kann sie als unbegründet abgewiesen werden, ohne dass es zuvor einer Aussetzung des Klageverfahrens bis zur abschließenden Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Grundlagenbescheids bedarf.

  2. Der Streitwert ist in diesem Fall mit 5 v. H. des strittigen Einkommensteuerbetrages zu bemessen.

Fundstelle(n):
CAAAJ-59586

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 17.12.1993 - 14 K 154/87 E

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