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Kurzfassung zum Beitrag von Dr. Sascha Bleschick, SteuerStud 3/2024 S. 151

§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verfassungswidrig

Dr. Sascha Bleschick

Dr. Sascha Bleschick kommentiert den .

Leitsätze:

§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit danach eine Übertragung von WG zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem eine Neuregelung zu treffen. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG bleibt bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung mit der Maßgabe anwendbar, dass die Vorschrift mit Wirkung für Übertragungsvorgänge nach dem auch gilt, soweit ein WG unentgeltlich aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Personengesellschaft übertragen wird.

Lernfazit:

Beteiligungsidentische Schwester-Personengesellschaften dürfen von Verfassungs wegen (bis zur Neuregelung) WG direkt zwischen ihren BV austauschen, ohne dass es zur Aufdeckung stiller Reserven kommt. Der Verfassungsverstoß betrifft allein beteiligungsidentische Schwester-Personengesellschaften. Ungeklärt sind WG-Transfers zwischen Schwester-Personengesellschaften, die zwar dieselben Gesellschafter haben, diese aber nicht in jeweils gleicher Höhe beteiligt sind. In diesen Fällen könn...

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