Beweislast für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung
Gesellschafter-Verrechnungskonto
ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
1. Das Finanzamt trägt die Beweislast (objektive Feststellungslast) für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung.
2. Bei einem Gesellschafter-Verrechnungskonto handelt es sich um nichts anderes als um ein Darlehen der Gesellschaft an den
Gesellschafter, welches vergleichbar mit einem Girokonto bei einer Bank geführt wird. Aus hohen Bar-Rückführungen auf dem
Gesellschafter-Verrechnungskonto kann jedoch regelmäßig nicht gefolgert werden, dass die Kapitalgesellschaft zusätzliche Betriebseinnahmen
in Höhe der Rückführungen erzielt hat.
3. Die fehlende Aufklärung der Herkunft von beim Gesellschafter-Geschäftsführer festgestellten ungeklärten Vermögenszuwächsen
kann regelmäßig nur diesem in seiner Person angelastet werden und bei ihm zu entsprechenden Schlussfolgerungen führen.
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