USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 1

Das weite Feld der Durchschnittsatzbesteuerung

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

In dieser Ausgabe befassen wir uns wieder schwerpunktmäßig mit § 24 UStG. Unter Aufgabe einer alten Entscheidung von 1994 hat der BFH nun entschieden, dass die Lieferung von Geräten, die der Unternehmer lediglich für Umsätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG verwendet hat, nicht der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegt. Dies entspricht auch der Auffassung der Finanzverwaltung. Nach Abschnitt 24.2 Abs. 6 Satz 2 UStAE unterliegen die Umsätze mit Gegenständen des land- und forstwirtschaftlichen Unternehmensvermögen (z. B. der Verkauf gebrauchter landwirtschaftlicher Geräte) der Regelbesteuerung.Nach unionsrechtlicher Auslegung kommt die Durchschnittssatzbesteuerung nur für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Betracht. Ralf Walkenhorst stellt Ihnen die Entscheidung ab S. 2 vor.

Eine weitere Entscheidung betrifft die Anwendbarkeit der Durchschnittsatzbesteuerung auf Sport-, Renn- und Turnierpferde. Der BFH begründet seine Entscheidung (wenig überraschend) vor allem damit, dass Sport– und Freizeitpferde kein „Vieh“ sind und außerdem nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung bestimmt. Sie gelangen auch nicht in eine menschliche oder tierische Nahrungskette (zumindest nicht, so lange sie ihre Leistungen erbringen, aber das nur so nebenbei). Diese Entscheidung hat Prof. Dr. Peter Mann ab S. 5 für Sie aufbereitet.

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Mit besten Grüßen, bleiben Sie gesund!

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 3 / 2024 Seite 1
NWB BAAAJ-58305