ESRS E4 AR 26.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Parameter und Ziele

Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AR 26.

Messbare Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen können wie folgt ausgedrückt werden:

  1. Größe und Lage aller geschützten oder wiederhergestellten Lebensraumflächen, ob sie direkt oder indirekt vom Unternehmen kontrolliert werden und ob der Erfolg der Wiederherstellungsmaßnahme von unabhängigen externen Sachverständigen bestätigt wurde oder wird,

  2. neu geschaffene Flächen (Umgebungen, in denen Bewirtschaftungsinitiativen durchgeführt werden, um einen Lebensraum an einem Standort zu schaffen, an dem dieser ursprünglich nicht existierte) oder

  3. Anzahl oder Prozentsatz der Projekte/Standorte, deren ökologische Integrität verbessert wurde (z. B. Einrichtung von Fischtreppen, Wildtierkorridore).

Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284