ESRS E4 AR 21.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AR 21.

Im Zusammenhang mit dieser Angabepflicht bezieht sich der Begriff „einheimisches und indigenes Wissen” auf das Verständnis, die Fähigkeiten und die Philosophien, die von Gesellschaften, die seit langer Zeit mit ihrer natürlichen Umgebung interagieren, entwickelt wurden. Ländliche und indigene Völker stützen ihre Entscheidungen über grundlegende Aspekte des täglichen Lebens auf einheimisches Wissen.

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DAAAJ-58284