ESRS E4 AR 12.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E4-2 – Strategien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AR 12.

Das Unternehmen kann auch Angaben dazu machen, wie sich die Strategie auf die Produktion, die Beschaffung oder den Verbrauch von Rohstoffen bezieht und insbesondere, wie sie

  1. die Beschaffung von Lieferanten beschränkt, die nicht nachweisen können, dass sie nicht zu einer wesentlichen Beschädigung von Schutzgebieten oder Biodiversitäts-Schwerpunktgebieten beitragen (z. B. durch Zertifizierung),

  2. sich auf anerkannte Standards oder Zertifikate von Dritten unter Aufsicht von Regulierungsbehörden bezieht und

  3. mit Rohstoffen umgeht, die aus Ökosystemen stammen, die bewirtschaftet werden, um die Bedingungen für die biologische Vielfalt zu erhalten oder zu verbessern, was durch eine regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über den Zustand der biologischen Vielfalt und den Gewinn oder Verlust an biologischer Vielfalt nachzuweisen ist.

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DAAAJ-58284