ESRS E4 5.

Zusammenspiel mit anderen ESRS

5.

Um ein umfassendes Verständnis der wesentlichen Auswirkungen und Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen zu erhalten, sollten die Angabepflichten anderer umweltbezogener ESRS in Verbindung mit den spezifischen Angabepflichten dieses Standards gelesen und ausgelegt werden. Die relevanten Angabepflichten in anderen umweltbezogenen ESRS sind Folgende:

  1. ESRS E1 Klimawandel, in dem vor allem auf Treibhausgasemissionen und Energieressourcen (Energieverbrauch) eingegangen wird,

  2. ESRS E2 Umweltverschmutzung, der sich mit der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden befasst,

  3. ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen, der sich insbesondere mit Wasserressourcen (Wasserverbrauch) und Meeresressourcen befasst,

  4. ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, in dem insbesondere auf den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Praktiken zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschließlich der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung, eingegangen wird.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284