ESRS E4 41.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

41.

Hat das Unternehmen wesentliche Auswirkungen auf Ökosysteme festgestellt, so kann es Folgendes angeben:

  1. in Bezug auf die Ausdehnung der Ökosysteme Parameter, anhand derer die Flächenabdeckung eines bestimmten Ökosystems gemessen wird, ohne notwendigerweise die Qualität des zu bewertenden Gebiets zu berücksichtigen, beispielsweise die Lebensraumfläche. So ist die Waldfläche eine Messgröße für die Ausdehnung eines bestimmten Ökosystemtyps, ohne dass dabei der Zustand des Ökosystems berücksichtigt wird (z. B. wird das Gebiet dargestellt, ohne die Artenvielfalt innerhalb des Waldes zu beschreiben);

  2. in Bezug auf den Zustand der Ökosysteme:

    1. Parameter, anhand derer die Qualität von Ökosystemen im Vergleich zu einem vorab festgelegten Referenzzustand gemessen wird,

    2. Parameter zur Messung mehrerer Arten innerhalb eines Ökosystems anstatt der Anzahl der Individuen innerhalb einer einzigen Art in einem Ökosystem (z. B. wissenschaftlich anerkannte Indikatoren für Artenreichtum und Abundanz, mit denen die Entwicklung der (einheimischen) Artenzusammensetzung innerhalb eines Ökosystems anhand des Referenzzustands zu Beginn des ersten Berichtszeitraums sowie des im Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal festgelegten Zielzustands gemessen wird, oder gegebenenfalls eine Aggregation des Erhaltungszustands der Arten), oder

    3. Parameter, die strukturelle Komponenten des Zustands wie die Vernetzung von Lebensräumen umfassen (d. h., inwieweit Lebensräume miteinander verbunden sind).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284