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StuB Nr. 3 vom Seite 88

Enforcement 2024: ESMA- und BaFin-Prüfungsschwerpunkte für die Rechnungslegung

Kompakte Darstellung der Prüfungsschwerpunkte aus Sicht der Rechnungslegung

Dipl.-Ök. Daniel Schubert

Die gemeinsamen – somit für alle Enforcement-Stellen verbindlichen – europäischen Prüfungsschwerpunkte, die bei der Überprüfung der 2023er Jahres- und/oder Konzernabschlüsse durch die nationalen Aufsichtsbehörden kapitalmarktorientierter Unternehmen berücksichtigt werden sollen, sind in einigen Punkten nahezu deckungsgleich zu den Vorjahresschwerpunkten. Die Bedeutung klimabezogener Einflüsse auf die Rechnungslegung steht weiterhin im Mittelpunkt, genauso wie der Einfluss makroökonomischer Risiken. Der nationale Prüfungsschwerpunkt stellt diesmal den Lagebericht in den Mittelpunkt, speziell, wie die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme dort darstellen.

Theile, DRSC, IDW und BaFin, infoCenter, NWB CAAAE-70733

Kernfragen
  • Welche europäischen Prüfungsschwerpunkte sind weiterhin relevant?

  • Welche Prüfungsschwerpunkte sind hinzugekommen?

  • Welchen zusätzlichen Prüfungsschwerpunkt wählt die BaFin in Abgrenzung zu den ESMA-Prüfungsschwerpunkten?

I. Einleitung

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023, § 289, NWB YAAAJ-44270 Aufgabe der European Securities and Markets Authority ( ESMA) als unabhängige EU-Behörde ist eine Verbesserung des Anlegerschutzes sowie eine Förderung stabiler und geordneter Finanz- und Kapitalmärkte innerhalb der EU. Zur Schaffung einer gemeinsamen (europäischen) Aufsichtskultur zählt neben einheitlichen Leitlinien zur Überwachung von Finanzinformationen auch die grenzüberschreitende Koordination der Tätigkeiten der nationalen Enforcement-Institutionen der EU, denen die Aufsicht der Finanzberichterstattung obliegt. In Deutschland erfolgt die Zusammenarbeit der ESMA mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin). Auf abstrakter Ebene finden die Harmonisierungsarbeiten zur korrekten Anwendung von Rechnungslegungsstandards, der IFRS, sowie deren Durchsetzung in den sog. European Enforcers' Coordination Sessions (EECS) statt. In diesem beratenden Gremium werden Erfahrungen der nationalen Enforcer für eine einheitliche Anwendung der IFRS in Europa ausgetauscht. Daraus entwickelt wird auch eine europäische Datenbank beispielhafter Enforcement-Entscheidungen (sog. ESMA Extracts ) aus verschiedenen Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftraums, derer sich auch die BaFin angeschlossen hat.

In den EECS werden auch die für alle Enforcement-Stellen verbindlichen sog. European Common Enforcement Priorities erarbeitet. Diese sind bei der Überprüfung der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen durch die nationalen Enforcement-Stellen zu berücksichtigen. Die ESMA-Schwerpunkte für das Berichtsjahr 2023 wurden am veröffentlicht und sind, wie im vergangenen Jahr, in drei Abschnitte unterteilt:

  • Abschnitt 1 betrifft die finanzielle Berichterstattung und umfasst, wie im Vorjahr, klimabezogene und andere umweltbezogene Sachverhalte. Das zweite Thema umfasst, ebenfalls wie im Vorjahr, Auswirkungen aufgrund S. 89des makroökonomischen Umfelds, hierbei insbesondere der Anstieg des Zinsniveaus.

  • Abschnitt 2 zur nichtfinanziellen Berichterstattung fokussiert sich auf die Taxonomieberichterstattung (Verordnung (EU) 2020/852), die Berichterstattung über klimabezogene Ziele, Maßnahmen und Fortschritte sowie die Berichterstattung über Scope 3-Treibhausgasemissionen.

  • Abschnitt 3 umfasst (wieder) die Vorgaben zur ausreichenden Darstellung und Erläuterung von alternativen Leistungskennzahlen ( alternative performance measures; APMs) sowie Erinnerungen zum Umgang mit der ESEF-Verordnung.

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 9
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