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ESRS – Social
1. Abgrenzung und Gegenstand der ESRS-Sozialberichterstattungsstandards
Die Sozialberichterstattungsstandards der ESRS zählen zu den thematischen Standards und bilden eine der drei Klassen von Themenstandards der ESRS; daneben bilden die fünf Umweltstandards (ESRS E1-5) die Themenstandards des Bereichs Umwelt und der ESRS G1 den einzigen Themenstandard des Bereichs Governance.
Im Einzelnen zählen zu den ESRS-Sozialberichterstattungsstandards:
ESRS S1 „Eigenes Personal“
ESRS S2 „Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette“
ESRS S3 „Betroffene Gemeinschaften“
ESRS S4 „Konsumenten und Endverbraucher“
Gegenstand des ESRS S1 ist das eigene Personal, welches sowohl die unmittelbar beim Unternehmen angestellten Arbeitskräfte (Arbeitnehmer) umfasst, als auch Selbständige, welche (Werk-)Verträge mit dem Unternehmen haben, sowie Leiharbeitnehmer (Nicht-Arbeitnehmer innerhalb des eigenen Personals; vgl. ESRS S1.4).
ESRS S2 bezieht sich auf alle Arbeitnehmer, die sich in der dem Unternehmen vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette befinden. Hierbei handelt es sich um Arbeitnehmer in ausgegliederten Servicebereichen, welche im Unternehmen tätig sind (z. B. Arbeitnehmer eines externen Catering-Unternehmens oder Arbeitnehmer eines externen Wachdienstes), Arbeitne...